Förderung
Generell besteht die Möglichkeit Förderanträge zu stellen. Zur Zeit ist dies insbesondere möglich für Schulen, die an den Projekten
- Zukunft gestalten – Mit Kindern erneuerbare Energie entdecken sowie
- Sonne ist Leben – Kompetenzen zum Thema erneuerbare Energie in der Grundschule interdisziplinär fördern
teilnehmen möchten.
Interessierte Kindergärten nehmen bitte direkt Kontakt mit unserem Kooperationspartner Forscherstation, Klaus-Tschira-Kompetenzzentrum für frühe naturwissenschaftliche Bildung gGmbH, auf (http://www.forscherstation.info/fortbildung/), der die Verbreitung des Kita-Programmteils für uns übernommen hat.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Er kann als Projektförderung in Form einer Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden. Der Antragsteller hat grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung zweckgebunden als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen. Förderungen anderer Mittelgeber sind bei der Antragstellung anzugeben, auch wenn noch keine Bewilligung vorliegt. Ansonsten kann dies zum Verlust der Förderung durch die VRD Stiftung führen. Mit öffentlichen Mitteln bezuschusste Projekte werden in der Regel nicht gefördert.
Allgemein werden die Empfänger von Fördermitteln als Partner verstanden, mit denen gemeinsam ein Ziel erreicht werden soll. Ebenso wichtig ist uns, dass bei allen Beteiligten die Förderung der Sache im Mittelpunkt steht und eine möglichst hohe Eigenbeteiligungsquote bei den Förderempfängern erkennbar ist. Wir erwarten dabei ein verantwortungsvolles und selbstständiges Engagement verbunden mit einer strukturierten Herangehensweise, die einen wirtschaftlichen Umgang mit den Fördergeldern erkennen lässt. Wir legen großen Wert darauf, dass die geförderten Projekte über den Förderzeitraum hinaus nachhaltig Wirkung entfalten, sei es durch die Wirtschaftlichkeit des Projektes selbst, durch eine tragfähige Anschlussfinanzierung oder durch die Veröffentlichung von Ergebnissen.
Eine Förderung bereits begonnener Projekte ist grundsätzlich nicht möglich. Ein vorzeitiger Beginn kann auf Antrag ausnahmsweise zugelassen werden, sofern dieser nachvollziehbar begründet wird.